Ganz Deutschland steht derzeit im Zeichen des Sommers. Gerade das Autofahren ist bei hohen Temperaturen anstrengender als sonst und nicht immer so angenehm. Nach Informationen des ADAC verhalten sich Verkehrsteilnehmer bei Temperaturen über 25 Grad tatsächlich unachtsamer als an kühleren Tagen und verursachen mehr Unfälle. Wir haben ein paar grundlegende Tipps zusammengestellt, damit ihr sicher und fit an euer Ziel sowie gemeinsam mit eurem Auto gut durch die Wärme kommt.
Hitzestau
In der Sonne geparkte Autos heizen sich besonders schnell auf. Eine bekannte und naheliegende Abhilfe: das Fahrzeug im Schatten großer Bäume abstellen. Wenn kein natürlicher Schatten da ist, am besten das Auto mit dem Heck zur Sonne ausrichten, so ist die Temperatur beim Einsteigen vorne noch einigermaßen erträglich. Eine reflektierende Silberfolie für die Frontscheibe mindert ebenfalls das Aufheizen des Innenraums und schützt vor unangenehm heißen Sitzen und Armaturen. Auch wenn es viele sicherlich schon verinnerlicht haben: Bei diesen Temperaturen haben Kinder und Tiere nichts in einem parkenden Auto zu suchen, auch nicht, wenn dieses im Schatten steht. Pro Minute kann sich die Temperatur um ein Grad erhöhen und das auf bis zu 70 Grad.
Lüften – aber richtig
Vor Fahrtantritt sollte das Auto durch Öffnen aller Türen einmal gelüftet werden, damit die gestaute Wärme entweichen kann. Wer keine Klimaanlage besitzt, fährt am besten mit geöffneten hinteren Scheiben, da der Fahrtwind die Hitze aus dem Auto saugt. Klimaanlagen sollten nicht zu kalt eingestellt werden, denn zu starkes Herunterkühlen belastet den Kreislauf: Der Unterschied sollte zwischen Innen- und Außentemperatur maximal sechs Grad betragen. Damit ihr lange etwas von eurer Klimaanlage habt, raten Experten und Hersteller, mindestens alle zwei Jahre eine Wartung und Reinigung durchführen zu lassen, um teuren Schäden vorzubeugen.
Gesetzeskonform
Auch rechtlich gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten. Wem festes Schuhwerk dieser Tage zu heiß ist, darf auch mit Flip-Flops oder gar barfuß fahren – solange es nicht zum Unfall kommt. In diesem Fall können die Richter dem barfüßigen oder Schlappen tragenden Fahrer ein Mitverschulden oder sogar grobe Fahrlässigkeit anlasten. Wer hingegen beruflich hinterm Steuer sitzt, muss laut Unfallverhütungsvorschrift festes Schuhwerk tragen, sonst ist bei einer Kontrolle ein Bußgeld fällig.