Knigge für die Autobahn

Wer selten die Autobahnen benutzt, die sich quer durch Deutschland ziehen, ist oft in Bezug auf manche Regeln und Vorschriften verunsichert. Dabei ist es gerade bei hohem Tempo wichtig, sich nicht irritieren zu lassen, die Gesetze zu befolgen und Rücksicht auf andere zu nehmen.

Aller Anfang ist schwer
Los geht es meist schon bei der Auffahrt, denn manch Ungeübte sind sich beim schnell dahinfließenden Verkehr unsicher und geben nicht ausreichend Gas. Dabei sollte man beim Auffahren mindestens 80 km/h fahren, wenn der Verkehr es zulässt. Sind viele weitere Pkw und vor allem Lkw unterwegs, sollte der Beschleunigungsstreifen in seiner vollen Länge verwendet werden. Im Idealfall hat man dann vor dem Einfädeln eine ähnlich hohe Geschwindigkeit wie alle anderen. Möglichst verhindern sollten Fahrer das Stehenbleiben am Ende der Spur – denn dann wird ein Auffahren schwierig. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt, dass ein Spurwechsel, um dem Auffahrenden Platz zu machen, nur zulässig ist, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann.

Überholmänover und Rechtsfahrgebot
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Rechtsfahrgebot, auch wenn auf der rechten Spur scheinbar nur Lkw unterwegs sind. Alle weiteren Spuren dürfen nur zum Überholen befahren werden. Ist der Überholvorgang beendet, müssen Fahrer sich wieder rechts einordnen, sofern zum vorderen und hinteren Auto ausreichend Abstand eingehalten werden kann. Einzige Ausnahme ist bei Stop-and-Go: Hier darf der Verkehr mal auf der linken, mal auf der rechten Spur schneller fließen. Wer das Rechtsfahrgebot missachtet, riskiert im Übrigen ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ebenfalls verboten ist das Überholen von rechts, dies gilt zur Überraschung vieler auch für den Verzögerungsstreifen, und kostet 100 Euro sowie einen Punkt. Auch der Seitenstreifen darf trotz Stau nicht befahren und damit alle anderen Autos von rechts überholt werden.

Abstand halten
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss immer ausreichend Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten, um bei einer Vollbremsung Platz für den Anhalteweg zu haben – das gilt nicht nur in der Stadt, sondern natürlich auch für die Autobahn. Als grobe Regel gilt der halbe Tacho als Mindestabstand, je nach Wetter auch mehr. Für alle, die Schwierigkeiten haben, den Abstand abzuschätzen: Der Abstand zwischen zwei Leitpfosten (der Pfeil darauf zeigt übrigens in Richtung der nächsten Notrufsäule) beträgt in Deutschland circa 50 Meter und ist daher von großem Nutzen. Da mangelnder Abstand gepaart mit hoher Geschwindigkeit die häufigste Ursache für Auffahrunfälle darstellt, sollten Fahrzeughalter darauf besonders viel Augenmerk legen.

Rettungsgasse
Kommt es zu einem Stau oder der Verkehr stockt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden: Autos, die sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, fahren nach links, alle anderen Fahrzeuge müssen nach rechts fahren. Als Eselsbrücke dient sehr gut ein Blick auf die rechte Hand: Der Daumen links entspricht der linken Spur, alle anderen Finger sind die rechtsliegenden Spuren. Bilden sie keine Rettungsgasse, kann das ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro nach sich ziehen. In jedem Fall kommen 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Zur Nutzung der Rettungsgasse ist grundsätzlich nur ein beschränkter Personenkreis wie Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und Abschleppunternehmen befugt. Befahren andere Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse, so kann das seit November 2021 ein Bußgeld von mindestens 240 Euro sowie in jedem Fall 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen.

abgelegt unter: Blog