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Unfall gehabt?

Unser Schadensservice

Unser Service:
Unfall-Instandsetzung bei Schmidt+Koch

Egal ob „nur“ ein Lackschaden oder mehr:
Wir protokollieren und kalkulieren Ihren Schaden innerhalb kürzester Zeit. Wir gewährleisten eine zuverlässige Kalkulation – in Bezug auf die vom jeweiligen Fahrzeughersteller angegebenen Reparaturzeiten und die nötigen Ersatzteile – und somit eine schnelle und reibungslose Abwicklung der Reparatur.

Was tun bei Haftpflichtschäden?

Haftpflichtschäden – regeln die Schmidt+Koch Vertrauensanwälte

Ein Unfall ist immer eine unangenehme Sache, besonders für den Geschädigten. Die Abwicklung von Haftpflichtschäden mit der gegnerischen Versicherung kann mitunter sehr aufwendig und äußerst mühselig sein. Ihnen geht zudem bares Geld verloren, wenn nicht alle gerechtfertigten Ansprüche von der gegnerischen Versicherung erfüllt werden. Als kompetenter Partner für alle Fragen und Themen rund um Ihr Auto können und dürfen wir jedoch nicht die vollständige Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung für Sie übernehmen. Deshalb raten wir Ihnen:

Nutzen Sie bei einem Haftpflichtschaden als Geschädigter anwaltlichen Rat.

Die anwaltliche Dienstleistung ist für denjenigen kostenfrei, der nicht für den Unfall verantwortlich ist. Wir empfehlen Ihnen, eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen. Mit der Abwicklung unserer Haftpflichtschäden durch Verkehrsanwälte haben wir seit Jahren beste Erfahrungen. Sie können sich sicher sein, dass Sie kompetent vertreten werden. Zu allen Fragen und Informationen zu diesem Thema steht Ihnen das Schmidt+Koch Team jederzeit Rede und Antwort und kann Ihnen einen Vertrauensanwalt empfehlen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer.