Ein blaues Schild an der Straßeneinfahrt, auf dem ein Erwachsener, ein Ball spielendes Kind, ein Auto und ein Haus zu sehen sind, signalisiert: Achtung! Hier dürfen Kinder auf der Straße spielen. Im Volksmund auch „Spielstraße“ genannt, machte das 1980 eingeführte Konzept „verkehrsberuhigter Bereich“ schnell Schule. Dennoch wissen viele Autofahrer noch immer nicht, wie sie sich in einer verkehrsberuhigten Zone zu verhalten haben.
Schöner wohnen
Verkehrsberuhigte Bereiche bilden in Deutschlands dichtem Straßennetz eine Ausnahme: Hier geht es nicht darum, möglichst schnell von A nach B zu kommen. Durch wechselseitige Parkbuchten, Pflanzbeete sowie Bodenwellen setzen sich solche verkehrsberuhigten Bereiche daher optisch von herkömmlichen Straßen ab. Die klassische Trennung zwischen Fahrbahn, Geh- und Radweg ist aufgehoben: Der sonst so dominante Fahrzeugverkehr erhält eine untergeordnete Bedeutung und Fußgänger, Anwohner oder Fußball spielende Kinder können die Straße in voller Breite nutzen. Dadurch erfahren Wohngebiete gerade in sensiblen Stadtbereichen eine deutliche Aufwertung. Außerdem verbessert sich auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erheblich. Denn wer hier ein Fahrzeug führt — so schreibt es das Gesetz vor – muss Schrittgeschwindigkeit fahren.
Sprinter, Marathonläufer oder Senior mit Rollator
Wie schnell ist eigentlich Schrittgeschwindigkeit? Seltsamerweise vermeidet es die sonst so eindeutige Straßenverkehrsordnung, gerade diesen Begriff genauer zu erklären, doch deutsche Gerichte haben sich darauf geeinigt, sich an der Geschwindigkeit eines „normal gehenden Fußgängers“ zu orientieren. Dementsprechend unterschiedlich fallen auch die Richtwerte aus. Während beispielsweise die Oberlandesgerichte Brandenburg und Karlsruhe einen Mittelwert von 6 km/h ermittelten, definiert das Oberlandesgericht Hamm Schrittgeschwindigkeit mit 10 km/h und in Leipzig gelten sogar 15 km/h als Schritt-Tempo. Zum Vergleich: Fahren mit Leerlaufdrehzahl im ersten Gang, ohne Benutzung von Kupplung oder Bremse, ergibt bei den meisten Pkws ungefähr 10 km/h. Es bleibt festzuhalten: Eine klare bundeseinheitliche Definition existiert nicht. Wer allerdings meint, allein mit einem langsamen Tempo von 30 km/h wäre es getan, irrt. Das kann 75 Euro kosten und einen Punkt im Flensburger Zentralregister einbringen.
Vorfahrt gewähren oder rechts vor links?
Zudem sorgen Vorfahrtsregelungen dafür, dass verkehrsberuhigte Zonen selbst in straßenrechtlicher Hinsicht etwas Besonderes sind. Ähnlich wie bei 30er-Zonen gilt innerhalb des gesamten Bereiches an Kreuzungen und Einmündungen „rechts vor links“. Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Diese Regel findet keine Anwendung, wenn Fahrzeuge aus dem verkehrsberuhigten Bereich auf eine „normale“ Straße einbiegen möchten. Grundsätzlich haben sie dann Vorfahrt zu gewähren.
Zudem sorgen Vorfahrtsregelungen dafür, dass verkehrsberuhigte Zonen selbst in straßenrechtlicher Hinsicht etwas Besonderes sind. Ähnlich wie bei 30er-Zonen gilt innerhalb des gesamten Bereiches an Kreuzungen und Einmündungen „rechts vor links“. Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Diese Regel findet keine Anwendung, wenn Fahrzeuge aus dem verkehrsberuhigten Bereich auf eine „normale“ Straße einbiegen möchten. Grundsätzlich haben sie dann Vorfahrt zu gewähren.
Regeln im Überblick:
- Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
- Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches ist Überholen verboten.
- Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
- Spielende Kinder sind überall erlaubt.
- Fußgänger haben grundsätzlich Vorrang, dürfen aber den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Rechts vor links beachten.
- Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches: Vorfahrt gewähren.