Endlich den eigenen Führerschein in den Händen halten, selbst zu Freunden oder in die Disco fahren und kleine Spritztouren unternehmen – mit der kleinen Plastikkarte verbinden viele junge Menschen ein großes Stück Freiheit. Doch mit der theoretischen und praktischen Prüfung ist es nicht getan, erst viel Übung macht einen sicheren Fahrer aus. Und steht der Kauf des ersten eigenen Wagens an, gibt es viele Details zu beachten, die Kosten sparen und Fehler vermeiden helfen.
Soll es aus Kostengründen ein gebrauchter Wagen sein, gibt es heute über zwanzig weitere Publikationen, mit denen sich die aktuellen Werte von motorisierten Fahrzeugen ermitteln lassen. Über Online-Fahrzeugmärkte, zum Beispiel www.schmidt-und-koch.de oder www.mobile.de, können diese Zahlen tagesaktuell abgerufen werden. Zwischen Neu- und Gebrauchtwagen stehen die sogenannten Werksdienstwagen oder Jungwagen. Diese stammen beispielsweise von VW-Mitarbeitern, die in einem festgelegten Turnus ihre Wagen wechseln. Jungwagen wurden nur einige Monate nach ihrer Zulassung gefahren und weisen damit trotz des deutlich geringeren Neupreises eine geringere Laufleistung auf.
Eine Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jeden Autofahrer vor. Diese übernimmt im Schadensfall die Kosten des Geschädigten. Unbedingt sollten Pkw-Besitzer die höchstmögliche Deckungssumme abschließen, doch Fahranfänger werden automatisch in die Klasse null eingestuft und kommen dann schnell auf einen Beitragssatz von 230 Prozent. Unter Umstände gibt es günstigere Einstufungen durch bereits vorhandene Verkehrserfahrung auf Mofa oder Moped, durch begleitetes Fahren oder durch eine Autozulassung über die Eltern. Nachfragen und Recherchieren im Internet lohnt sich!
Im Gegenzug zur Haftpflichtversicherung stellt der Abschluss einer Kaskoversicherung eine freiwillige Leistung dar. Sie deckt Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Während eine Vollkasko alle Schäden ersetzt, egal wer sie verursacht hat, übernimmt eine Teilkasko Schäden durch Brand/Explosion, Kurzschlüsse, Diebstahl, Zusammenstöße mit Großtieren und Wild, Marderbiss, Glasbruch sowie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Bei einem Vertrag mit Selbstbeteiligung zahlen Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teil selbst, meist 150 Euro oder 300 Euro. Vorsicht: Bei grob fahrlässigem Verhalten des Fahrers besteht kein Versicherungsschutz.
- bei Ablenkung durch mitfahrende Kinder oder Tiere
- bei Ablenkung durch heruntergefallene Zigaretten
- beim Wechseln von CDs
- bei extrem überhöhter Geschwindigkeit oder gefährlichen Überholmanövern
- unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss
- bei Unfallflucht
So gerüstet und informiert fällt es Fahranfängern leicht, sich beim Kauf des ersten eigenen Wagens zu orientieren und schließlich genau das auf alle individuellen Bedürfnisse abgestimmte Gefährt zu finden.